Anwalt für Erbrecht in Bötzingen bei Freiburg
Ob es um die Errichtung eines Testaments geht, um einen Erbfall, den es zu regeln gilt, oder um eine Erbauseinandersetzung, bei der sich die Beteiligten uneinig sind – Erbrecht berührt fast immer auch persönliche und familiäre Fragen. Ich berate Sie von meiner Kanzlei in Bötzingen aus, für Mandanten aus Freiburg, vom Kaiserstuhl und der Region, sachlich und mit Verständnis für die oft emotionale Ausgangslage.
Testament, Erbschaft und Pflichtteil
Ein Testament regelt zu Lebzeiten, was im Erbfall gelten soll – und beugt späterem Streit oft wirksam vor. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, egal ob es um die Einsetzung von Erben, die Absicherung des Ehepartners über ein Berliner Testament oder um Pflichtteilsfragen geht. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, kläre ich mit Ihnen, ob und in welcher Form ein Erbschein nötig ist, prüfe Testamente auf ihre Wirksamkeit und vertrete Sie bei der Erbauseinandersetzung, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht von selbst einigt. Auch wenn Sie als gesetzlicher Erbe leer ausgehen sollen, obwohl Ihnen ein Pflichtteil zusteht, kläre ich Ihre Ansprüche und setze sie für Sie durch.
Warum Rechtsanwalt Willi Göhler
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und begleite erbrechtliche Fragen mit der Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Fällen. Als Einzelanwalt vor Ort in Bötzingen sind Sie bei mir persönlich betreut – gerade bei einem Erbfall, der häufig auch organisatorisch viele Fragen mit sich bringt, ist ein direkter Ansprechpartner viel wert.
Ablauf Ihrer Beratung
Im persönlichen Gespräch klären wir zunächst, in welcher Phase Sie sich befinden – vorausschauende Testamentsgestaltung oder ein bereits eingetretener Erbfall – und welche Unterlagen für die nächsten Schritte gebraucht werden.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ich im Testament nicht bedacht wurde? Nahe Angehörige – Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern – haben grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil, auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Die genaue Höhe hängt vom Nachlasswert und der Zahl der gesetzlichen Erben ab.
Wer erbt, wenn ein kinderloses Ehepaar kein Testament hat? Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Neben dem Ehepartner erben dann in der Regel die Eltern beziehungsweise Geschwister des Verstorbenen mit – ein Ergebnis, das viele Paare so nicht beabsichtigen und das sich durch ein Testament vermeiden lässt.
Brauche ich für ein Testament einen Notar? Nein, ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist grundsätzlich wirksam. Für komplexere Vermögensverhältnisse oder um Auslegungsstreit zu vermeiden, empfiehlt sich aber eine rechtliche Beratung vor der Errichtung.
Zeit für Sie — auch in schwierigen Lebenslagen an Ihrer Seite.
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