Anwalt für Grundstücksrecht am Kaiserstuhl und in Freiburg
Ein Grenzstreit mit der Nachbarschaft, Unklarheit über ein Wegerecht oder Fragen rund um den Grundstückskauf – gerade am Kaiserstuhl, wo Grundstücke und Weinbergslagen oft seit Generationen in der Familie liegen, können solche Fragen schnell grundsätzlich werden. Ich berate Sie von meiner Kanzlei in Bötzingen aus, für Mandanten aus der gesamten Region Freiburg und Kaiserstuhl.
Nachbarschaftsstreit, Wegerecht und Grundstücksfragen
Bei Streitigkeiten mit der Nachbarschaft – sei es wegen eines Grenzverlaufs, überhängender Äste oder Grenzbebauung – kläre ich zunächst die Rechtslage und suche, wo möglich, eine einvernehmliche Lösung, bevor ein Verfahren nötig wird. Ist ein Wegerecht strittig, etwa bei Grundstücken ohne direkten Straßenzugang, prüfe ich bestehende Eintragungen im Grundbuch und vertrete Sie bei dessen Durchsetzung oder Abwehr. Auch beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks unterstütze ich Sie dabei, vertragliche Risiken frühzeitig zu erkennen, bevor der notarielle Vertrag unterschrieben ist.
Warum Rechtsanwalt Willi Göhler
Als Einzelanwalt mit Kanzlei in Bötzingen kenne ich die Besonderheiten der Region – von den kleinteiligen Flurstücken am Kaiserstuhl bis zu den üblichen Bau- und Erschließungsfragen im Umland von Freiburg. Sie erreichen mich persönlich, ohne über mehrere Stationen an wechselnde Sachbearbeiter verwiesen zu werden.
Ablauf Ihrer Beratung
Im ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die Grundstückssituation – idealerweise anhand von Grundbuchauszug, Lageplan oder bestehendem Schriftverkehr – und besprechen die realistischen nächsten Schritte.
Häufige Fragen zum Grundstücksrecht
Was tun bei einem Grenzstreit mit der Nachbarschaft? Zunächst lohnt sich ein Blick ins Grundbuch und den amtlichen Lageplan, um den tatsächlichen Grenzverlauf zu klären. Oft lässt sich ein Streit im persönlichen Gespräch oder mit anwaltlicher Unterstützung außergerichtlich lösen, bevor eine Grenzfeststellungsklage nötig wird.
Was regelt ein Wegerecht genau? Ein Wegerecht – rechtlich meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen – erlaubt es, ein fremdes Grundstück zu einem bestimmten Zweck zu nutzen, etwa um ein sonst nicht erschlossenes Grundstück zu erreichen. Umfang und Grenzen ergeben sich aus der jeweiligen Eintragung.
Wer haftet für überhängende Äste vom Nachbargrundstück? Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf, dass Äste und Wurzeln, die auf sein Grundstück hinüberwachsen, entfernt werden – nach vorheriger, erfolgloser Fristsetzung darf er sie unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst zurückschneiden.
Zeit für Sie.
Klären Sie Ihre Grundstücksfrage, bevor aus einer Unstimmigkeit ein langwieriger Streit wird. Jetzt Beratungstermin anfragen.
